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Reiseführer

Sonderregelung für Motorboote

Motorbootfahrten sind auf allen Seen stark eingeschränkt.
Private Motorboote sind auf dem Wörthsee, dem Pilsensee und dem Wesslinger See grundsätzlich nicht gestattet. Auf dem Starnberger- und Ammersee besteht für Motorboote eine Genehmigungspflicht durch das Landratsamt. Es gibt für den Starnberger See ein festes Kontingent von 255 privaten Lizenzen.  Die Wartezeit beträgt zur Zeit ca. 25 Jahre. Diese Regelung trifft auch auf Schlauchboote mit Außenborder (Verbrennungsmotoren) zu. Für Elektromotoren kann eine Genehmigung über das Landratsamt Starnberg erteilt werden, Tel. 08151 148-359.

Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land · Wittelsbacherstraße 2c ·
82319 Starnberg · Telefon +49(0)8151/90 600 · Fax +49(0)8151/90 60 90
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